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1. Hausordnung – Öffnungszeiten.
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt.
Die Öffnungszeiten des Studios sind durch Aushang sowie in der Hausordnung bekannt gegeben. Die Änderung der Öffnungszeiten behält sich die Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.
2. Laufzeit und Kündigung des Vertrages.
a) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6, 12 bzw. 24 Monaten.
b) Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um 3 Monate, sofern nicht 6 Wochen vor Vertragsende seitens einer Vertragspartei schriftlich und per Einschreiben gekündigt wird. Im Falle des Wohnortswechsels des Mitglieds an einen anderen Wohnort von mehr als 25 km Entfernung zum Fitness-Studio steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Kündigung hat als Einschreibebrief bis spätestens zum 03. Werktag eines Monats für das Ende des Monats zu erfolgen. Der Nachweis des Wohnortswechsels hat durch Vorlage entsprechender Unterlagen (Meldebescheinigung oder Mietvertrag) zu erfolgen.
c) Die Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) kann den Mitgliedsvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn sich ein Mitglied eine schwere Verletzung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus diesem Mitgliedsvertrag oder der Hausordnung zu Schulden kommen lässt. In diesem Fall wird der Mitgliedsbetrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.
3. Unterbrechung/Stilllegung
a) Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 8 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer der Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung. Die Verhinderungsgründe müssen der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z. B. ärztliches Attest) schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Stilllegung bzw. des Ruhens des Vertrages. Bei Ruhen bzw. Stilllegung des Vertrages ist der Mitgliedsausweis gesperrt. Während der Stilllegung des Vertrages ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten.
b) Im Übrigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Fitness-Studios nicht von den Verpflichtungen des Vertrages.
4. Zahlungsverzug.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, spätestens am 05. eines jeden Monats zu leisten. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Gesamtbetrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied die Kosten der Zahlungsaufforderung (Mahnkosten) in Höhe von jeweils 3,00 € zu tragen, mit Ausnahme der Erstmahnung.
5. Haftung.
a) Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Das Mitglied benutzt die Geräte und Räumlichkeiten des Fitness-Studios auf eigene Gefahr. Die Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden die das Mitglied selbst verschuldet hat. Gleiches gilt für Diebstahl, Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen.
b) Eine Haftung der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage zuzieht, besteht nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht jedoch nicht für Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.
c) Eltern haften für Ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt ins Studio nicht gestattet.
d) Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitness-Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.
6. Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss. In diesem Fall wird die Aufnahmegebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten. Ein Rücktritt innerhalb der vorgenannten Frist ist nur mit Abgabe der Mitgliedskarte möglich.
7. Mitgliedsausweis/Magnetschlüssel (kodierte Magnetkarte)
a) Zur Benutzung des Card-Studios erhält das Mitglied einen sog. Magnetschlüssel (kodierte Magnetkarte). Durch den Magnetschlüssel erhält das Mitglied Zugang zum Fitness-Studio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Diese Zeiten sind durch Aushang sowie in der Hausordnung festgelegt. Diese Zeiten können, soweit für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitness-Betriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar, seitens der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) geändert werden. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Magnetschlüssel nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250,00 €. Soweit der dem Mitglied überlassene Magnetschlüssel durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) Schaden entsteht,
so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich.
b) Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung des Magnetschlüssels zu Schaden, so hat das Mitglied der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des Magnetschlüssels ist der Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) sofort zu melden.
8. Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung.
Dem Mitglied ist untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen oder ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitness-Studio mit zubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die Firma auf Looping Sport & Freizeitanlagen UG (haftungsbeschränkt) den für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
9. Vertragsänderung.
Änderungen dieses Vertrages oder Änderungen davon müssen schriftlich festgelegt werden. Aufhebung der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Schriftform.
10. Ergänzende Vertragsauslegung.
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Training für alle,
die Spaß daran haben !
Training für alle, die Spass daran haben...